Elternbeitrag / Kosten für die Schülerbeförderung

Investition in Bildung, Verzicht auf Konsum

Die Wahl einer Schule in freier Trägerschaft ist in der Regel mit zusätzlichen Kosten verbunden. Damit wird der Besuch unserer Schule auch zu einer Frage der Investition in die Zukunft der Kinder. Wir gehen davon aus, dass in einer immer unberechenbareren Zukunft und bei steigenden Anforderungen im weltweiten Wettbewerb das Investieren in die Bildung und Erziehung der Kinder und Jugendlichen die sinnvollste Investition ist. Wir sind uns bewusst, dass viele Familien wegen des Schulbesuchs ihrer Kinder an der CJD Christophorusschule Droyßig an anderer Stelle auch Konsumverzicht leisten. An der grundsätzlichen Entscheidung, auf manches nicht ganz so Notwendige zu verzichten, um besser auf die Zukunft vorzubereiten, wird kaum jemand vorbei kommen. Unser Schulprogramm zielt aber darauf ab, Lebenskunst und Quellen der Lebensfreude aus dem Gemeinschaftserleben heraus zu erschließen, damit eigene Aktivität und Kreativität sowie gute persönliche Kompetenzen und Gewohnheiten gerade den Konsum nicht benötigen. Um Glück und Zufriedenheit im Leben zu erreichen, muss man die richtigen Schwerpunkte setzen.

Schule in freier Trägerschaft – was ist daran „frei“, und was ist der Vorteil?

Die großen Vorteile der freien Trägerschaft liegen darin, dass Eltern, Lehrer und Schüler sich die Schule und die Schule sich die Schüler und Lehrer selbst aussuchen können. Damit gibt es fast automatisch ein gutes Zusammenpassen von Schulprogramm und den Menschen, die in der Schule wirken. Darüber hinaus haben wir eigene Gestaltungsmöglichkeiten, die staatliche Schulen nicht haben (z. B. besondere Stundentafel, zusätzliche Lerninhalte, abweichende Arbeitsformen). Allerdings haben Schulen in freier Trägerschaft allein schon wegen der eigenen Verwaltung, der eigenen Buchhaltung und der eigenen Personalhoheit Kosten, die bei den staatlichen Schulen vom Schulamt getragen werden.

Staatliche Refinanzierung

Schulen in freier Trägerschaft gehören zur Freiheit in einem freiheitlichen Staatswesen. Sie müssen laut Urteil des Bundesverfassungsgerichtes so vom Land bezuschusst werden, dass ihr Bestand garantiert ist. Gleichzeitig hat das Bundesverfassungsgericht aber auch festgelegt, dass Schulen in freier Trägerschaft einen Eigenanteil selbst erbringen müssen.

Elternbeitrag

Auch wenn unsere Lehrer einen wesentlichen Teil unseres zusätzlichen pädagogischen Angebots durch unbezahlte ehrenamtliche wöchentliche Zusatzleistungen beisteuern, muss ein Elternbeitrag in Kauf genommen werden, wenn eine Schule mit mehr Gestaltungsspielraum und pädagogischen Alternativen gewünscht wird. Zu den Kosten des Schulbetriebs kommen die Aufwendungen für die Fahrtkosten, welche durch eine größere Entfernung als zum nächstgelegenen staatlichen Gymnasium entstehen.

Höhe der Beiträge

Es gilt deshalb immer wieder, einen goldenen Mittelweg zwischen der finanziellen Leistungsfähigkeit der einzelnen Familie, der Finanzierung des Schülerbusverkehrs und der Gesamtsolidarität zu finden. Grundsätzlich gibt es eine Ermäßigung für einkommensschwächere Familien sowie eine Familienermäßigung für Kinder, die unser Gymnasium gleichzeitig mit ihren Geschwistern besuchen.

Folgende monatlichen Elternbeiträge werden ab dem 01.2.2018 gestaffelt erhoben:

Gesamtkosten                      für ein Kind       für zwei oder mehr Kinder

Sockelbeitrag (Mindestbeitrag)        20 €                      30 €
einkommens-                                 65 €                    100 €
abhängig                                        99 €                    166 €
gestaffelte Beiträge                       134 €                    209 €
Höchstbeitrag                                178 €                   279 €

Diese Elternbeiträge setzen sich somit zusammen

  • aus dem einkommensunabhängigen Sockelbeitrag und
  • aus einem ermäßigungsfähigen Beitrag. Nur der letztgenannte Beitrag kann in Abhängigkeit vom Elterneinkommen um 25, 50, 75 oder 100 % gekürzt werden, sodass sich die in der Tabelle genannten Elternbeiträge ergeben.

Fahrtkosten

Der Elternbeitrag beinhaltet die Fahrtkosten für alle Schüler aus dem Burgenlandkreis. Dennoch müssen Sie mit den monatlichen Fahrkosten zuerst einmal in Vorleistung gehen, bevor die Kosten vom Burgenlandkreis bzw. von der Schule rückerstattet werden. Für Kinder, deren Wohnsitz außerhalb des Burgenlandkreises liegt, ermäßigt sich der Elternbeitrag bei Nutzung eines der Schulbusse aus Gera oder Eisenberg.

Schuljahresbeginn zum 01.08. und Schuljahresende zum 31.07. eines jeden Jahres 

Rechtlich beginnt das Schuljahr unabhängig von den Ferienterminen immer am 1. August. Insgesamt haben wir auch im Monat August die vollen Personalkosten zu tragen. Deshalb werden die Elternbeiträge auch für die neuen Fünftklässler und die Quereinsteiger in höhere Klassenstufen bereits ab dem 1. August erhoben. Wir bitten dazu nach dem Zustandekommen des Schulvertrages um die Einrichtung von Daueraufträgen.  

Steuerliche Absetzbarkeit  

Im Gegenzug sind die Aufwendungen für den Besuch einer Schule in freier Trägerschaft aber auch wiederum zu 30 % steuerlich absetzbar.  

Bankverbindung  

Commerzbank AG
IBAN DE70 6108 0006 0202 8797 00
BIC DRESDEFF610

Sepa-Lastschriftverfahren

Die Zahlung der Elternbeiträge soll zukünftig per SEPA-Lastschriftverfahren erfolgen. Bitte beachten Sie, ihren bisherigen Dauerauftrag zum 31.07.2021 zu löschen.

Hier gelangen Sie zum SEPA-Lastschriftmandat, inklusive Elternbrief.