Vorabfrage und Belehrung Abitur 2020
Liebe Schülerinnen und Schüler unserer 12. Klassen, liebe Eltern,
wir informieren Sie hiermit über die infolge der Verlängerung der Schulschließungen bis 19.04.2020 veränderten Abläufe des Abiturs 2020. Mit dieser Information wird die unverbindliche Vorabfrage bis zum 14.04. für einen der beiden Prüfungsdurchgänge verbunden sein sowie die Belehrung über mögliche Konsequenzen des gewählten Prüfungsdurchgangs.
Die endgültige Wahl des Prüfungsdurchgangs erfolgt im Rahmen der schriftlichen Anmeldung zur Abiturprüfung am Montag, den 27.04.2020.
Der letzte Schultag wird Donnerstag, der 30.04.2020, für unsere Klassen 12 a und 12 b sein. Zurzeit gehen wir davon aus, dass vom 20.04. (Ma-Klausur unter Prüfungsbedingungen) bis 30.04.2020 Unterricht stattfindet. Sollte dies aus gegebenem Anlass nicht der Fall sein, bieten wir in diesem Zeitraum Konsultationsmöglichkeiten zu den bevorstehenden schriftlichen Abiturprüfungen an.
Sie, liebe Schülerinnen und Schüler, dürfen wählen, in welchem Durchgang Sie Ihre Prüfungen schreiben. Dabei ist jeweils der gesamte Durchgang zu wählen. Es ist nicht möglich, einzelne Prüfungen im 1. (04.05. bis 15.05.2020) und andere im 2. Durchgang (02.06. bis 16.06.2020) zu schreiben.
Der Korridor für die mündlichen Prüfungen (5. Prüfungsfach) schließt sich nahtlos an die schriftlichen Prüfungen des 2. Durchgangs an.
Wir empfehlen ausdrücklich die Wahl des 1. Durchgangs, der lediglich um eine Woche gegenüber dem ursprünglichen Beginn verschoben ist, wenn man sich gesund fühlt. Sollte man eine oder mehrere Prüfungen aus nicht selbst zu vertretenden Gründen, z. B. Krankheit, während des 1. Durchgangs nicht wahrnehmen können, würden die Prüfungstermine des 2. Durchgangs als Nachschreibtermine zur Verfügung stehen. Der Abschluss der Abiturprüfungen bis zum Schuljahresende und die Ausgabe des Reifezeugnisses sind so uneingeschränkt möglich.
Wenn man sich für den 2. Durchgang entscheidet, können daraus Nachteile entstehen:
· Sollte, z. B. infolge von Krankheit, ein Prüfungstermin des 2. Durchgangs nicht wahrgenommen werden können, ist – soweit Schulen Nachprüfungstermine nicht vor dem 16.07.2020 realisieren können – eine Nachprüfung erst nach dem 27.08.2020 möglich. Somit könnten Bewerbungsverfahren beeinträchtigt sein.
· Da aufgrund der terminlichen Enge, die Korrektur der schriftlichen Prüfungen des 2. Durchgangs möglicherweise nicht vor dem Beginn der mündlichen Prüfung (5. Prüfungsfach) abgeschlossen sein kann, ist diese mündliche Prüfung zu absolvieren ohne möglicherweise zugelassen zu sein. Sollte sich im Ergebnis der schriftlichen Prüfung herausstellen, dass ein Prüfling nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen werden kann, wird das Ergebnis der dann möglicherweise bereits absolvierten mündlichen Prüfung annulliert.
· Bis zum 01.07.2020 müssen die Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen des 2. Durchgangs bekannt gegeben werden und sich eventuell daraus ergebende Zusatzprüfungen, die von der Prüfungskommission festgelegt sind, dem Prüfling mitgeteilt werden. Derartige mündliche Zusatzprüfungen finden ab 07.07.2020 statt. Zum Zeitpunkt des Abiturballs stünde gegebenenfalls nicht für alle Schüler fest, ob das Abitur bestanden ist.
· Der Konsultationszeitraum für die regulären mündlichen Prüfungen (5. Prüfungsfach) vom 02.06. bis 16.06.2020 liegt im gleichen Zeitrahmen wie die schriftlichen Prüfungen des 2. Durchgangs. Das verdichtet die Termine zusätzlich und erschwert ggf. Teilnahmen an Konsultationen.
Es folgen die einzelnen Prüfungstermine der beiden Durchgänge:
1. Durchgang | 2. Durchgang |
04.05.2020 Ph | 02.06.2020 Lat, WiEn |
05.05.2020 Ma | 03.06.2020 Deu |
06.05.2020 Ch | 04.06.2020 Frz |
07.05.2020 Bio | 05.06.2020 Eng |
08.05.2020 Eng | 08.06.2020 Ma |
11.05.2020 Lat, WiEn | 09.06.2020 Ph |
12.05.2020 Deu | 10.06.2020 Bio |
13.05.2020 Frz | 12.06.2020 Ch |
14.05.2020 Ge | 15.06.2020 Ge |
15.05.2020 Ru | 16.06.2020 Ru |
Es ist durchaus verständlich, wenn beim Blick auf die Übersicht, aufgrund der Anordnung der Termine, der 2. Durchgang für den einen oder anderen attraktiver scheint. Dass möglicherweise daraus das entscheidende Kriterium für die Wahl abgeleitet wird, ist uns bewusst. Aus diesem Grund bekräftigen wir nochmals die dringende Empfehlung zur Wahl des 1. Durchgangs, denn nur dann ist ein Abschluss bis zum 10.07.2020 in diesem Schuljahr realistisch.
Für Nachfragen stehe ich gern unter vera.hoerhold@cjd-droyssig.de zur Verfügung.
Bitte füllen Sie, liebe Schülerinnen und Schüler, den Rückmeldeabschnitt aus und senden diesen bis spätestens Dienstag (14.04.2020) an unser Sekretariat direktion. @cjd-droyssig.de
V. Hörhold Droyßig, 03.04.2020
Rückmeldeabschnitt bitte rechts als Datei runterladen!