Termine Vorabiturklausuren Klasse 12!

31.03.2020 CJD Droyßig « zur Übersicht

Liebe angehende Abiturientinnen und Abiturienten, liebe Eltern,

gestern gab es eine dynamische Entwicklung, die mich auf Schulleitungsebene dazu veranlasst hatte, präventiv Veränderungen anzukündigen. Inzwischen habe ich umfangreiche Gespräche geführt und mich auf allen Ebenen abgestimmt. Fast alle bereits mitgeteilten Termine und abgesprochenen Verfahren bleiben erhalten. Hier die aktuelle Übersicht:

 

Geschichte: bis 03. bzw. 04.04.2020 lt. Absprachen

Wirtschaft bilingual: 15.04.2020 Wirtschaft bil.: elektronisch/digital, 09:00-13:00 Uhr (Besonderheit: Klausur in Schule nach Rückmeldung an Herrn Staake

möglich)

2. Fremdsprache: 17.04.2020, Klausur in der Schule, 11 Schüler, 08:00-12:00 Uhr

(Besonderheit: Hörverstehen in einige Sprachen)

Mathematik: 20.04.2020!!, Klausur in der Schule (Besonderheit: auch bei Fortdauer der EindämmungsVO)

 

Alle noch ausstehenden Arbeiten, die in der Schule geschrieben werden, finden unter strengen Sicherheitsmaßnahmen bezüglich der Einhaltung der Infektionsschutzvorschriften statt. Rechtsgrundlagen sind §13 der zweiten EindämmungsVO sowie der dazu gehörige Erlass des Kultusministeriums.

 

Zum Thema heißt es seitens des Landesschulamtes: „Die Möglichkeit Klausuren zu schreiben, ist unter Einhaltung strengster Regeln zum Infektionsschutz möglich. Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat in Abstimmung mit den medizinischen Fachleuten diese Möglichkeit in § 1 Absatz 4 der Zweiten

Eindämmungsverordnung vom 24. März 2020 ausdrücklich eingeräumt.“

Für das Fernbleiben von Klausuren gilt eine Verlängerung der modifizierten Krankmeldungsregeln. Für alle Klassenarbeiten, Klausuren und angekündigte Leistungserhebungen genügt bei krankheitsbedingtem Fehlen ein elterliches Entschuldigungsschreiben unabhängig von einer möglichen Volljährigkeit des Schülers, welches zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorzulegen ist.

 

Diese Ausnahme gilt nicht für die Abiturprüfungen!

 

Bezüglich der Sicherheitsvorkehrungen teilt das Land mit:

„Bitte sprechen Sie mit Ihrem Kind und halten auch Sie es zur unbedingten Einhaltung der oben genannten Regeln an.“ Dabei sind lt. Erlass folgende Maßnahmen einzuhalten:

a. Zwischen den Teilnehmenden ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Muss ein Integrationshelfer anwesend sein, kann der Mindestabstand zwischen ihm und dem von ihm betreuten Schüler unterschritten werden, dabei ist für angemessenen Mundschutz zu sorgen. Die Dauer der Einhaltung des Mindestabstands erstreckt sich auf die gesamte Zeit des Aufenthalts

auf dem Schulgelände;

b. die anwesenden Personen sind in einer Anwesenheitsliste zu erfassen, die mindestens die folgenden Angaben enthalten müssen: Vor- und Familienname, vollständige Anschrift und Telefonnummer; die Anwesenheitsliste ist von der Schule für die Dauer von vier Wochen nach Ende der Veranstaltung aufzubewahren und dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlagen vollständig auszuhändigen;

c. Personen mit erkennbaren Symptomen einer COVID-19 Erkrankung oder jeglichen Erkältungssymptomen sind auszuschließen;

d. die Schulen befragen die Teilnehmenden, ob diese innerhalb der letzten 14 Tage aus dem Ausland zurückgekehrt sind oder ob sie in Kontakt zu Rückkehrern standen oder Kontakt zu infizierten Personen hatten; diese Personen sind auszuschließen, soweit sie einer der Fragen mit ja beantworten;

e. die Schulen informieren die Teilnehmenden über allgemeine Schutzmaßnahmen wie Händehygiene, Abstand halten und Husten- und Nies-Etikette.

 

Schulen können darüber hinaus weitergehende Maßnahmen ergreifen, wenn sie das aufgrund ihrer Kenntnis der besonderen Situation vor Ort für erforderlich halten.

Das bedeutet für unseren Schulstandort:

1. Alle Schülerinnen und Schüler halten beim Aufenthalt im Schulhaus den Mindestabstand ein.

2. Die Arbeiten werden in Schülergruppen geschrieben. Die Pläne von Schüler-Raumzuordnungen werden mitgeteilt und sind einzuhalten. Das gilt auch für die Zuteilung der Toilettenbereiche.

3. Alle Schüler verwenden die bereitgestellten Desinfektionstücher und/oder waschen sich vor der Klausur gründlich die Hände. Das gilt auch für den Toilettengang.

4. Nach einem Toilettengang reinigt der Betreffende mit einem bereitgestellten Desinfektionstuch alle Gegenstände, mit denen er in Berührung kam (inkl. Toilettensitz).

5. Die Schüler tragen zum Schutz von anderen einen Atemschutz, den sie selbst mitbringen. Das kann auch ein Tuch sein.

6. Die Schüler betreten als erstes die Räume, nehmen zwei Klausurbögen und nehmen Platz. Danach betritt die Lehrkraft den Raum. Der Abstand zur Lehrkraft beträgt mindestens 2m.

7. Für weitere Ausarbeitungen liegen im hinteren Raumbereich Klausurbögen bereit.

8. Die Fenster sind angekippt, bzw. es wird regelmäßig etwas alle 20 bis 30 Minuten gelüftet.

 

Die Ordnungskräfte des Burgenlandkreises sind von den Klausuren in der Schule in Kenntnis gesetzt. Die Schüler versichern sich rechtzeitig, ob eine Erreichbarkeit der Schule mit öffentlichen Verkehrsmitteln möglich ist und stellen gegebenenfalls den Transport anderweitig sicher. Bitte tragen Sie dieses Schreiben als Legitimation für den Schulbesuch und die zu schreibenden Klausuren bei sich. Kontaktieren Sie im Zweifel die Schule unter 034425/30030.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Dr. Stefan Auerswald (Standortkoordinator/Schulleiter Gymnasium)