Schulplanungen für die kommende Zeit –Fortsetzung des Pilotprojekts im BLK

15.04.2021 CJD Droyßig « zur Übersicht

Sehr geehrte Eltern,

seitens des Landkreises wurden alle Schulleitungen über die nachfolgenden Dinge informiert, die ich Ihnen mitteilen möchte. Die Informationen geben einenAusblickauf die kommende Zeit und die damit verbundenen Erfordernisse. Im Burgenlandkreis gilt nach Mitteilung des Amtes für Bildung, Kultur und Sport die 3. Corona-Schutz-Verordnung des Burgenlandkreises auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes weiterhin. Die Testpflicht bleibt bestehen.
https://corona.burgenlandkreis.de/de/coronanews/1,1716,1069/aenderung
-der-3-corona-schutzverordnung.html
Die Testungen in der Schule sind
demnach weiterhin Zugangsvoraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht. Eine Testung außerhalb der Schule ist nicht zulässig.
1.
In Abstimmung mit der MLU Halle und der Landesregierung wird das bisherige Pilotprojekt anden Schulen im Burgenlandkreis auch in der kommenden Woche ab 19.04. fortgesetzt. Damit ist es möglich, dass die Schulen weiterhin im eingeschränkten Regelbetrieb geöffnet bleiben können.
2.
Es gibt folgende Änderung: Statt des Wattestäbchen-Zungentests (Lolli-Test) kommt dann der Wattestäbchen-Nasentest des Landes zum Einsatz. Bei diesem wird das Wattestäbchen nur ca. 2cm in die Nase geführt(nicht zu verwechseln mit dem unangenehmen PCR-Test). Dieser Test soll auch dreimal wöchentlich vonstatten gehen.
3.
Der neue Test erfordert neue Einverständniserklärungen, die der Mail angehängt und die in der Nextcloud im Ordner Organisation abrufbar sind.
4.
Anwendungshinweise finden Sie hier:
https://www.roche.de/diagnostik
-produkte/produktkatalog/tests-parameter/sars-cov-2-rapid-antigen-test-schulen/
https://www.teda-medical.de/
Ausblick für die Zeit ab 26.04.2021:

N
ach einer Vorlage zur Novellierung des Infektionsschutzgesetzes sollen Schulen ab einer Inzidenz von 200an drei aufeinander folgenden Tagen in den Distanzunterricht gehen. Wenn das in dieser Weise beschlossen wird und sich die Situation im Burgenlandkreis nicht verändert, würden alle Schulen den Präsenzunterricht einstellen müssen.Ob das Gesetzgebungsverfahren bis zum 26.04. so weit ist und ob es noch zu Änderungen kommt, lässt sich nicht prognostizieren.
Die neuen
Einverständniserklärungen sind bitte bis spätestens 19.04. ausgefüllt in der Schule vorzulegen, weil ansonsten die Teilnahme am Präsenzunterricht nicht möglich ist.