Arbeitsgemeinschaften

Angebot & Verpflichtung

Alle Schüler der 5.-9. Klassen sind verpflichtet, an einer Arbeitsgemeinschaft teilzunehmen oder einen gleichrangigen Ersatz hierfür nachzuweisen (was durch Musikunterricht an anderer Stelle oder durch die aktive, bescheinigte Teilnahme am Angebot eines Vereins geschehen kann).